Was ist ein Pflegegrad?

Was ist ein Pflegegrad?

Pflegegrade beschreiben, wie stark Menschen im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind. Seit 2017 ersetzen sie die ehemaligen Pflegestufen und berücksichtigen nun körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen gleichermaßen. Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung eine Person erhält.

[Screenshot oder Infografik: Zeitstrahl Entwicklung der Pflegegrade seit 2017]

Die sechs Begutachtungsmodule

Der Medizinische Dienst bewertet den Unterstützungsbedarf anhand von sechs Lebensbereichen. Jedes Modul trägt unterschiedlich stark zum Gesamtergebnis bei:

  1. Mobilität (10 %) – z. B. Aufstehen, Fortbewegen, Treppensteigen.
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %) – Orientierung, Erinnern, Verstehen.
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %) – etwa Weglauftendenz oder Aggression.
  4. Selbstversorgung (40 %) – Körperpflege, Ernährung, Toilettengänge.
  5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %) – Medikamente, Therapien, Arztbesuche.
  6. Alltagsleben & soziale Kontakte (10 %) – Tagesstruktur, soziale Teilhabe.
[Screenshot: Auszug aus dem Rechner mit den sechs Modulen]

Punkte und Pflegegrad

Aus allen Modulen ergibt sich eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100 Punkten. Daraus leitet sich der Pflegegrad ab:

Pflegegrad Punktebereich Beschreibung
Kein Pflegegrad 0 bis < 12,5 Punkte Selbstständigkeit weitestgehend erhalten.
Pflegegrad 1 12,5 bis < 27 Punkte Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 2 27 bis < 47,5 Punkte Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 3 47,5 bis < 70 Punkte Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Pflegegrad 4 70 bis < 90 Punkte Schwerste Beeinträchtigung.
Pflegegrad 5 ≥ 90 Punkte Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen.

Welche Leistungen gibt es?

Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher fallen die Leistungen der Pflegeversicherung aus. Dazu gehören:

  • Pflegegeld für Angehörige und ehrenamtliche Betreuungspersonen.
  • Pflegesachleistungen durch ambulante Dienste.
  • Entlastungsbeitrag, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege.
  • Zuschüsse für Wohnraumanpassung sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
[Screenshot: Beispiel eines Leistungsplans im Ergebnisbericht]

So läuft die Begutachtung

  1. Antrag stellen: Bei der Pflegekasse der Krankenkasse.
  2. Terminierung: Der Medizinische Dienst meldet sich für einen Hausbesuch oder Video-Termin.
  3. Begutachtung: Fragen zu Alltag, Mobilität, Versorgung sowie Sichtung von Unterlagen.
  4. Bescheid: Die Pflegekasse teilt den Pflegegrad und die Leistungen schriftlich mit.
  5. Widerspruch: Innerhalb eines Monats möglich, falls Sie den Bescheid für unzutreffend halten.

Tipps für Antragsteller

  • Führen Sie ein Pflegetagebuch, um den Unterstützungsbedarf realistisch darzustellen.
  • Bereiten Sie ärztliche Befunde, Medikamentenpläne und Therapieanweisungen vor.
  • Seien Sie beim Begutachtungstermin ehrlich – keine „guten Tage“ vorspielen.
  • Nutzen Sie den Pflegegrad Rechner, um vorab eine Orientierung zu bekommen.
  • Lassen Sie sich von einer Pflegeberatung begleiten, wenn Sie unsicher sind.